Die Europäische Kommission hat am 26. Februar 2025 die Omnibus-Richtlinie vorgestellt. Diese bringt signifikante Änderungen an der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sowie der EU-Taxonomie-Verordnung mit sich. Unternehmen erhalten dadurch mehr Flexibilität und können ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung gezielter auf strategische Ziele ausrichten. Unternehmen haben nun die Chance, die freiwerdenden Ressourcen proaktiv nutzen, um langfristige Wettbewerbsvorteile zu sichern.
Die wichtigsten Änderungen der CSRD
Reduzierter Anwendungsbereich & neue Fristen
- Nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden sowie einem Jahresumsatz von über 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von über 25 Millionen Euro unterliegen der Berichtspflicht.
- Die verpflichtende Berichterstattung für diese Unternehmen beginnt erst ab dem Geschäftsjahr 2027 (Bericht in 2028).
- Bereits berichtspflichtige große börsennotierte Unternehmen bleiben bis 2028 in der Pflicht, danach entfällt sie für Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitenden.
Einschränkung der Berichterstattung über die Wertschöpfungskette
Nach der CSRD mussten Unternehmen in ihren Nachhaltigkeitsberichten Informationen aus der gesamten Wertschöpfungskette offenlegen. Dies führte teilweise dazu, dass größere Unternehmen von ihren Zulieferern und Geschäftspartnern umfangreiche Daten einforderten.
Nach der Omnibus-Richtlinie sollen Unternehmen bei nicht berichtspflichtigen KMU nur noch solche Informationen anfragen dürfen, die im freiwilligen Berichtsstandard für KMU (VSME) enthalten sind. Darüber hinausgehende Angaben dürfen nur dann verlangt werden, wenn sie für die Nachhaltigkeitsberichterstattung des berichtspflichtigen Unternehmens unbedingt erforderlich sind.
Zwar wird befürchtet, dass durch diese geplante Regelung berichtspflichtige Unternehmen potenziell weniger belastbare Nachhaltigkeitsdaten aus ihrer Wertschöpfungskette erhalten. Allerdings werden KMU entlastet, da große Unternehmen nur noch eingeschränkt Nachhaltigkeitsdaten von ihren Zulieferern einfordern können.
Prüfungsanforderungen bleiben auf „Limited Assurance“-Niveau
Die ursprüngliche CSRD sah vor, dass die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte mittelfristig von „Limited Assurance“ (begrenzte Prüfung) auf „Reasonable Assurance“ (hinreichende Prüfung) ausgeweitet wird. Diese Verschärfung entfällt nun. Unternehmen müssen also weiterhin nur eine begrenzte Prüfung ihrer Berichte durchführen lassen.
Überarbeitung der ESRS-Standards und Streichung sektorspezifischer Standards
Die ESRS sollen überarbeitet werden. Die wichtigsten Änderungen umfassen:
- Reduktion der Anzahl der Datenpunkte, um die Berichterstattung zu vereinfachen.
- Überarbeitung von Bestimmungen, um Unklarheiten zu beseitigen und die Kohärenz mit anderen EU-Rechtsvorschriften zu verbessern
- Streichung sektorspezifischer Standards, die ursprünglich eine detailliertere Berichterstattung für einzelne Branchen ermöglichen sollten.
Die Überarbeitung der ESRS soll innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten der Omnibus-Richtlinie abgeschlossen sein.
Änderungen der EU-Taxonomie-Verordnung
- Nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz müssen ihre Taxonomie-Konformität verpflichtend berichten.
- Für kleinere Unternehmen wird eine freiwillige Opt-in-Regelung eingeführt.
- Die Berichtsinhalte werden um 70 % reduziert, unter anderem durch vereinfachte Formate und neue Wesentlichkeitsgrenzen.
Diese Änderungen entlasten Unternehmen, könnten jedoch auch dazu führen, dass Banken und Investoren weniger detaillierte ESG-Informationen erhalten.
Fazit: ESG bleibt strategisch wichtig – jetzt die Weichen stellen
Die Omnibus-Richtlinie ist kein Rückzug von ESG, sondern eine Chance zur strategischen Neuausrichtung. Unternehmen können sich nun auf relevante ESG-Aspekte konzentrieren, statt sich mit überbordenden Berichtspflichten zu verzetteln.
- Wettbewerbsvorteil sichern: Nachhaltigkeit bleibt ein entscheidender Faktor in Finanzierungen, Lieferketten und bei Kundenaufträgen.
- Effizienz steigern: Weniger Berichtspflichten bedeuten mehr Kapazitäten für konkrete Nachhaltigkeitsinitiativen.
- Reputationsschutz & Risikomanagement: Unternehmen, die weiterhin aktiv berichten, sichern sich langfristig das Vertrauen von Stakeholdern.
Unternehmen sollten die Entwicklungen genau verfolgen und ihre ESG-Strategie an die neuen Rahmenbedingungen anpassen. Freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung kann weiterhin ein entscheidender Erfolgsfaktor sein. Nutzen Sie jetzt die freiwerdenden Ressourcen gezielt, um ESG als echten Werttreiber zu etablieren.