Hinweisgeberschutz
Der Hinweisgeberschutz spielt eine zentrale Rolle für eine transparente und regelkonforme Unternehmensführung. Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) sind Unternehmen verpflichtet, ein effektives Hinweisgebersystem einzurichten, um Meldungen zu Compliance-Verstößen rechtskonform zu erfassen und zu bearbeiten. Viele Unternehmen setzen dabei auf eine Ombudsperson bzw. Ombudsstelle – wir übernehmen diese Funktion bereits für mehrere Unternehmen und sorgen für eine unabhängige und vertrauliche Bearbeitung von Hinweisen.
Wir unterstützen Unternehmen bei der Implementierung und Optimierung von Hinweisgebersystemen, einschließlich:
- Einrichtung und Betreuung einer internen Meldestelle
- Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes
- Durchführung interner Untersuchungen zur Aufklärung von Hinweisen
- Schulungen zur Sensibilisierung von Mitarbeitenden und Führungskräften
Ein gut funktionierendes Hinweisgebersystem schützt Unternehmen vor rechtlichen Risiken und stärkt die Integrität der Organisation.