Hinweisgeberschutz

Der Hinweisgeberschutz spielt eine zentrale Rolle für eine transparente und regelkonforme Unternehmensführung. Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) sind Unternehmen verpflichtet, ein effektives Hinweisgebersystem einzurichten, um Meldungen zu Compliance-Verstößen rechtskonform zu erfassen und zu bearbeiten. Viele Unternehmen setzen dabei auf eine Ombudsperson bzw. Ombudsstelle – wir übernehmen diese Funktion bereits für mehrere Unternehmen und sorgen für eine unabhängige und vertrauliche Bearbeitung von Hinweisen.

Wir unterstützen Unternehmen bei der Implementierung und Optimierung von Hinweisgebersystemen, einschließlich:

  • Einrichtung und Betreuung einer internen Meldestelle
  • Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes
  • Durchführung interner Untersuchungen zur Aufklärung von Hinweisen
  • Schulungen zur Sensibilisierung von Mitarbeitenden und Führungskräften

Ein gut funktionierendes Hinweisgebersystem schützt Unternehmen vor rechtlichen Risiken und stärkt die Integrität der Organisation.

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