Nachhaltigkeit und ESG

Nachhaltigkeit ist längst ein zentraler Bestandteil der Unternehmensführung. Durch neue regulatorische Anforderungen wie die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) stehen Unternehmen vor der Herausforderung, eine transparente und belastbare Nachhaltigkeitsberichterstattung zu etablieren. Gleichzeitig gewinnen ESG-Kriterien und die EU-Taxonomie-Verordnung für Investitionsentscheidungen zunehmend an Bedeutung.

Wir beraten Unternehmen umfassend zur nachhaltigkeitsbezogenen Compliance und unterstützen bei:

  • Entwicklung und Umsetzung einer Nachhaltigkeitsstrategie im Einklang mit regulatorischen Anforderungen
  • Durchführung einer Wesentlichkeitsanalyse zur Identifikation relevanter ESG-Themen
  • Erstellung und Optimierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß CSRD und ESRS
  • Umsetzung der Vorgaben der EU-Taxonomie-Verordnung und Integration in die Nachhaltigkeitsberichterstattung

Zusätzlich beraten wir zu Gesetzen mit ESG-Bezug, darunter das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und die Lieferkettenrichtlinie (CSDDD), die Batterieverordnung (BattVO), die Entwaldungsverordnung (EUDR), die Ökodesignverordnung (ESPR) und die Verpackungsverordnung (PPWR).

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