In unserem letzten Newsletter haben wir in die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und Standards der Global Reporting Initiative (GRI) eingeführt und die Interoperabilität zwischen den Standards angesprochen. In diesem Newsletter wollen wir tiefer in das Thema einsteigen und darlegen, inwiefern Unternehmen, die bislang nach den GRI-Standards berichtet haben, ihre etablierten Prozesse und gesammelten Daten problemlos für die ESRS-Berichterstattung übernehmen können.

Die GRI-Standards haben sich weltweit als führende Richtlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung etabliert und sind in der Unternehmenspraxis weit verbreitet. Doch mit der Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in der EU werden Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen, künftig verpflichtet sein, Nachhaltigkeitsberichte gemäß den ESRS zu erstellen. Dies wird für viele Unternehmen in der EU eine bedeutende Veränderung darstellen, da sie von den bewährten GRI-Standards auf die neuen ESRS umstellen müssen.

Um diesen Übergang zu erleichtern und die Harmonisierung mit globalen Standards zu unterstützen, kooperieren GRI und die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) bereits seit 2021 miteinander. Diese Kooperation soll gewährleisten, dass Unternehmen, die bereits nach GRI berichten, ihre aktuellen Berichterstattungsprozesse auch für die ESRS nutzen können. Für einen reibungslosen Übergang ist es entscheidend, das Zusammenspiel von GRI und ESRS zu verstehen und sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.

Etablierte Praktiken und Prozesse für den ESRS-Bericht Nutzen

Bei der Entwicklung der ESRS verfolgte EFRAG das Ziel, sie auf bestehenden Standards aufzubauen. Es wurde insbesondere eine größtmögliche Übereinstimmung mit den GRI-Standards angestrebt. Dadurch soll Unternehmen die Umstellung auf die neuen verpflichtenden ESRS erleichtert werden. Praktiken, die Unternehmen bereits im Rahmen ihrer Berichterstattung nach den GRI-Standards entwickelt haben, können Sie auch künftig für ihre ESRS-Berichte übernehmen. Unternehmen, die bereits nach den GRI-Standards berichten, können daher die sich aus den ESRS ergebenden Anforderungen in ihre etablierten Prozesse integrieren und müssen nicht bei null anfangen.

Zusätzlich haben der GRI-Standard und ESRS eine vergleichbare Terminologie und gemeinsame Kernangaben. Dies bedeutet, dass viele der Schlüsselindikatoren und Begriffe, die Unternehmen bereits für die GRI-Berichterstattung verwenden, auch in den ESRS zu finden sind. Die Struktur der ESRS ist ebenfalls eng an die GRI-Standards angelehnt. Unternehmen, die mit dem Aufbau und der Organisation ihrer Nachhaltigkeitsberichte gemäß den GRI-Standards vertraut sind, sich schnell in die ESRS einarbeiten können.

Daten-Mapping-Tool der GRI kann Unternehmen bei der Umstellung Helfen

Um Unternehmen den Übergang zu erleichtern, hat die GRI letztes Jahr unter anderem ein Daten-Mapping-Tool veröffentlicht (https://www.globalreporting.org/media/muajmnbl/draft-esrs-gri-standards-data-point-mapping.xlsx). Dieses Instrument soll Unternehmen dabei unterstützen, die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den GRI- und ESRS-Standards zu verstehen und den Übergang von der Berichterstattung nach GRI zu ESRS zu erleichtern. Insbesondere für Unternehmen, die bereits nach den GRI-Standards berichten, kann das Tool bei der Vorbereitung auf die Berichterstattung nach den ESRS nützlich sein.

Das Daten-Mapping-Tool bietet beispielsweise wertvolle Unterstützung bei der GAP-Analyse der für die ESRS-Berichterstattung erforderlichen Daten. Unternehmen, die von den GRI-Standards auf ESRS umstellen wollen, sollten zunächst identifizieren, zu welchen Themen sie bereits nach GRI berichten und somit bereits Daten erhoben haben und zu welchen Themen noch keine Daten erhoben wurden. So können Unternehmen ihre Datenerhebung gezielt anpassen und einen reibungslosen Übergang zur ESRS-Berichterstattung gewährleisten.

Das Tool ordnet jedem ESRS-Datenpunkt die entsprechenden Anforderungen, Empfehlungen und Leitlinien der GRI-Standards zu. Es beinhaltet jedoch nur Angaben zu den GRI-Standards, für die es einen entsprechenden ESRS-Datenpunkt gibt. GRI-Angaben, die nicht speziell im ESRS behandelt werden und nicht im Tool enthalten sind, können als unternehmensspezifische Angaben in den ESRS-Nachhaltigkeitsbericht eines Unternehmens aufgenommen werden, sofern das Unternehmen sie als wesentlich erachtet.

Allerdings zeigt das Tool auch, dass die Standards nur teilweise interoperabel sind. Die GRI-Berichtsanforderungen decken weniger als die Hälfte der ESRS-Datenpunkte ab, wobei insbesondere die Unterschiede bei den Umweltstandards auffallen. Gleichzeitig ist zu beachten, dass Unternehmen mit weniger als 750 Mitarbeitern bestimmte Datenpunkte nicht in ihren ersten Bericht aufnehmen müssen. Welche dies genau sind, ist in Anhang 1, Anhang C der finalen Version der ESRS aufgeführt. Dazu gehören beispielsweise Angaben zu Scope 3 Treibhausgasemissionen oder zu den Auswirkungen und Abhängigkeiten des Unternehmens auf Ökosysteme und Biodiversität.

Neben den inhaltlichen Datenanforderungen stellen auch die Prozesse und Verantwortlichkeiten im Unternehmen eine Herausforderung dar. Hier haben Unternehmen, die bereits nach GRI berichten, erhebliche Vorteile, da sie über etablierte Berichtsprozesse und klare Verantwortlichkeiten verfügen.

Fazit

Der Übergang zur ESRS-Berichterstattung für Unternehmen, die bisher nach den GRI-Standards berichtet haben, wird durch die Zusammenarbeit zwischen GRI und EFRAG erleichtert. Die Anforderungen der ESRS basieren auf Praktiken und Prozessen, die Unternehmen, die nach den GRI-Standards berichten, im Wesentlichen bereits etabliert haben sollten. Diese können somit einfach für die ESRS-Berichterstattung übernommen werden. Zudem profitieren Unternehmen von gemeinsamen Kernangaben und ähnlicher Terminologie.

Die neuen Anforderungen der ESRS betreffen insbesondere auf inhaltlicher Ebene bestimmte geforderte Datenpunkte. Um den Übergang zu erleichtern, bietet die GRI ein Daten-Mapping-Tool an, das Unternehmen nutzen können. Wir empfehlen, dieses für eine Gap-Analyse zu nutzen und diese so früh wie möglich durchzuführen, um rechtzeitig mit der Datenerhebung beginnen zu können. Unternehmen mit weniger als 750 Mitarbeitern sollten beachten, dass im ersten Berichtsjahr auf Angaben zu bestimmten Themen verzichtet werden kann.