Entwaldungsverordnung (EUDR) – was Unternehmen wissen müssen

Die Entwaldungsverordnung der EU bringt weitreichende Änderungen und Pflichten für Unternehmen, die bestimmte Produkte innerhalb der EU vermarkten oder aus der EU exportieren. Ziel dieser Verordnung ist es, die globalen Entwaldungsraten zu senken, indem der Import und Export von Produkten, die zu Entwaldung beitragen, strenger reguliert wird.

Entwaldungsverordnung: Was besagt die neue Regelung?

Die Entwaldungsverordnung der EU, die am 31. Mai 2023 verabschiedet wurde, richtet sich an Unternehmen, die Rohstoffe wie Soja, Palmöl, Holz, Kautschuk, Kakao, Kaffee und Rinder oder daraus hergestellte Produkte in die EU importieren oder exportieren. Diese Produkte stehen im Verdacht, zu illegaler Abholzung und Waldzerstörung beizutragen. Die Verordnung legt Unternehmen strenge Sorgfaltspflichten auf, um sicherzustellen, dass die Produkte nicht aus entwaldeten Gebieten stammen.

Was bedeutet „entwaldungsfrei“?

Laut der Verordnung gilt ein Rohstoff als entwaldungsfrei, wenn er nicht von Flächen stammt, die nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet wurden. Dabei wird Entwaldung als Umwandlung von Waldgebieten in landwirtschaftliche Nutzflächen definiert.

Holzprodukte gelten hingegen als entwaldungsfrei, sobald nach diesem Datum keine Schädigung des Waldes auf den betroffenen Flächen stattgefunden hat.

Für betroffene Erzeugnisse gilt: sie sind nur dann entwaldungsfrei, wenn die verwendeten Rohstoffe, Futtermittel oder Bestandteile ebenfalls nachweislich ohne Entwaldung produziert wurden.

Welche Pflichten entstehen durch die Entwaldungsverordnung?

Die Verordnung zwingt Unternehmen dazu, ihre Lieferketten vollständig zu überprüfen und zu dokumentieren. Ein zentrales Element ist der Nachweis der Entwaldungsfreiheit der relevanten Erzeugnisse. Unternehmen müssen sicherstellen, dass die von ihnen verwendeten Produkte nicht zur Entwaldung oder Degradierung von Wäldern beitragen. Dazu gehört:

  • Sorgfaltspflicht (Due Diligence): Unternehmen müssen durch ein umfassendes Sorgfaltspflichtverfahren nachweisen, dass die Produkte, die sie auf dem EU-Markt vertreiben, nicht mit Entwaldung in Verbindung stehen. Dies beinhaltet genaue Informationen zur Herkunft der Produkte sowie Nachweise über nachhaltige Anbau- oder Produktionsmethoden.
  • Risikobewertung und Dokumentation: Unternehmen müssen eine Risikobewertung ihrer Lieferketten durchführen und die Ergebnisse dokumentieren. Produkte, die als riskant eingestuft werden, dürfen nicht in die EU importiert werden.
  • Sammeln von Informationen: Für die meisten betroffenen Produkte müssen Informationen wie Rohstoff, KN-Code, Menge, Erzeugungsland, Geolokalisierungskoordinaten bereitgestellt werden.

Ein Compliance Anwalt hilft Unternehmen dabei, alle Vorgaben exakt einzuhalten.

Wer ist von der Entwaldungsverordnung betroffen?

Die Entwaldungsverordnung betrifft eine Vielzahl von Branchen, darunter die Lebensmittelindustrie, Holz- und Papierprodukte sowie Kosmetik- und Textilhersteller. Insbesondere Unternehmen, die Rohstoffe aus tropischen Regionen beziehen, müssen sich auf strengere Kontrollen einstellen.

KMUs sind ebenso betroffen wie große Unternehmen. Auch wenn kleinere Firmen teilweise Erleichterungen bei der Erfüllung der Sorgfaltspflichten erhalten, bleibt die Verordnung für alle Marktteilnehmer verpflichtend.

Welche Konsequenzen drohen bei Nichteinhaltung der Entwaldungsverordnung?

Unternehmen, die die Vorgaben der Entwaldungsverordnung nicht einhalten, müssen mit erheblichen Sanktionen rechnen. Dazu gehören Geldbußen von bis zu 4 % des Jahresumsatzes und Importverbote, die je nach Schwere der Verstöße variieren können. Für Unternehmen ist es daher essenziell, proaktiv zu handeln und sich an die neuen gesetzlichen Anforderungen anzupassen.

Warum steht die EU-Entwaldungsverordnung in der Kritik?

Die EU-Entwaldungsverordnung stößt auf Kritik, insbesondere von Landwirtschaftsministern mehrerer EU-Staaten. Ein zentraler Kritikpunkt ist die geplante Risikobewertung der Herkunftsländer. Da bisher keine offizielle Klassifizierung vorliegt, müsste die EU laut den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) alle Anbauländer gleich behandeln – einschließlich der 27 EU-Mitgliedsstaaten. Das bedeutet, dass selbst Länder mit geringem Entwaldungsrisiko, wie Deutschland, die strengen Auflagen erfüllen müssten, die eigentlich für Hochrisikoländer gedacht sind. Dies könnte zu einer unnötigen bürokratischen Belastung für europäische Rohstoffproduzenten führen und den internationalen Handel erschweren. Kritiker befürchten zudem, dass die Verordnung kleinen Produzenten den Zugang zum EU-Markt erheblich erschwert und nicht ausreichend zwischen nachhaltigen und riskanten Anbauländern differenziert.

Es gibt zudem immer mehr Stimmen, die eine Verschiebung der Anwendungsfrist des Gesetzes fordern, da es in der kurzen Zeit bis zum Jahresende, dem 30. Dezember 2024, nicht mehr umgesetzt werden kann.

Wie unterstützt Accomplie bei der Einhaltung der Entwaldungsverordnung?

Accomplie hilft Unternehmen dabei, die Anforderungen der Entwaldungsverordnung effizient umzusetzen. Wir bieten umfassende Beratung, Praxisorientierte Schulungen für effektive Compliance, und Unterstützung bei der Umsetzung. Mit unserer Expertise im Bereich Product Compliance sorgen wir dafür, dass Ihr Unternehmen alle rechtlichen Anforderungen erfüllt und das Risiko von Verstößen minimiert wird.

Unsere Leistungen im Überblick:

Praxisorientierte Schulungen für Effektive Compliance

  • Schritt-für-Schritt-Anleitung: Wir führen Sie durch jede Anforderung der EU-Entwaldungsverordnung, damit Sie genau wissen, was zu tun ist.
  • Praxis- und ergebnisorientiert: Wir liefern konkrete Beispiele und bewährte Verfahren, um die Verordnung effizient in Ihrem Betrieb umzusetzen.
  • Individuell angepasst: Wir passen die Schulung auf die spezifischen Bedürfnisse und Strukturen unterschiedlicher Unternehmen an.
  • Zeit- und Kosteneffizienz: Unsere Schulungen sind so konzipiert, dass sie in kurzer Zeit maximalen Nutzen bringen, ohne den Betriebsablauf zu stören.
  • Langfristiger Support: Wir bieten nicht nur Schulungen, sondern auch kontinuierliche Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung und Überwachung der Verordnung.

 

Unterstützung bei der Umsetzung:

  • Bestimmen des Anwendungsbereichs
      • Relevante Rohstoffe und Erzeugnisse
      • Größe des Unternehmens, d. h. KMU oder Nicht-KMU
      • Rolle des Unternehmens, d. h. Marktteilnehmer oder Händler
  • Analyse der konkreten Verpflichtungen in Bezug auf die verschiedenen Produkte
  • Unterstützung bei der Kommunikation mit Zulieferern
      • Vorbereitung der Zulieferer auf rechtliche Anforderungen der EUDR
      • Entwurf und Auswertung von Fragebögen
  • Beratung zu geeigneter Software
  • Durchführung der Risikoanalyse (ggf. unter Zuhilfenahme einer Software)
  • Entwicklung geeigneter Präventions- und Abhilfemaßnahmen entsprechend eines risikobasierten Ansatzes
  • Verfassen von Sorgfaltserklärungen
  • Beratung zu taktischen Beschaffungsstrategien

 

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