EU-Batterieverordnung – ein Überblick
Die Batterieverordnung (BattVO) ist eine zentrale gesetzliche Regelung, die den Umgang mit Batterien in der Europäischen Union regelt. Die Verordnung stellt sicher, dass Batterien umweltgerecht entsorgt und recycelt werden, und setzt Anforderungen an die Hersteller, um die Umweltbelastung zu minimieren.
Am 12. Juli 2023 wurde die neue BattVO verabschiedet, die am 28. Juli 2023 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde und seit dem 17. August 2023 in Kraft ist. Diese Verordnung ändert die Richtlinie 2008/98/EG und die Verordnung (EU) 2019/102 und ersetzt die bisherige Europäische Batterierichtlinie 2006/66/EG sowie das Batteriegesetz (BattG).
Was ist die Batterieverordnung?
Die Batterieverordnung (EU) 2023/1542 soll europaweit einheitliche Standards zu Nachhaltigkeit, Leistung, Sicherheit, Sammlung, Recycling und die weitere Nutzung von Batterien sowie in Bezug auf Informationen zu Batterien für Endnutzer und Wirtschaftsakteure festlegen und dies für den gesamten Lebenszyklus von Batterien. Die Verordnung zielt darauf ab, die Umweltauswirkungen von Batterien zu reduzieren und gleichzeitig die Rückverfolgbarkeit und das Recycling von Altbatterien zu verbessern. Sie stellt sicher, dass Wirtschaftsakteure ihren die Nachhaltigkeits- und Sicherheitsverpflichtungen sowie die Kennzeichnungs- und Informationspflichten erfüllen.
Anwendungsbereich der Batterieverordnung: Welche Batterien sind betroffen?
Die BattVO umfasst wie bereits das BattG alle Arten von Batterien, unabhängig davon, ob sie in andere Produkte eingebaut oder ihnen beigefügt sind. Die Verordnung gilt für eine breite Palette von Batterien, um eine umfassende Regelung und Umweltschutz sicherzustellen. Auf diese verschiedenen Typen findet die Verordnung Anwendung:
- Gerätebatterien: Dazu gehören herkömmliche Haushaltsbatterien, die in Alltagsgeräten verwendet werden.
- Batterien für leichte Verkehrsmittel (LV-Batterie): Diese Batterien kommen in leichten Verkehrsmitteln wie E-Bikes und -Scootern zum Einsatz.
- Elektrofahrzeugbatterien: Batterien für Elektroautos und andere elektrische Fahrzeuge fallen ebenfalls unter die Verordnung.
- Starterbatterien: Diese Batterien, die in Fahrzeugen zum Starten des Motors verwendet werden, sind ebenfalls betroffen.
- Industriebatterien: Batterien, die in industriellen Anwendungen verwendet werden, unterliegen ebenfalls den Regelungen der Verordnung.
Ausgenommen von der Verordnung sind lediglich Batterien, die speziell für militärische Zwecke oder für die Raumfahrt entwickelt wurden.
EU-Batterieverordnung: Was bedeutet das für Sie?
Die EU-Batterieverordnung bringt bedeutende Änderungen für Hersteller, Importeure, Exporteure und Händler in der Batterieindustrie mit sich. Allerdings werden für die jeweiligen Unternehmen teilweise unterschiedliche Verpflichtungen festgelegt. Diese neue Verordnung setzt höhere Anforderungen an die Rücknahme, das Recycling und die Dokumentation von Batterien. Es ist entscheidend, sich schnell an die neuen Regelungen anzupassen, um gesetzliche Anforderungen zu erfüllen und mögliche rechtliche Risiken zu vermeiden.
Wichtige Neuerungen der Batterieverordnung: Die Verordnung führt umfassende neue Regelungen ein, die insbesondere die Umweltverantwortung und Transparenz betreffen. Unternehmen müssen ihre Verfahren anpassen, um die erweiterten Anforderungen zur Rücknahme und zum Recycling von Batterien zu erfüllen. Dies betrifft alle Phasen des Produktlebenszyklus, von der Herstellung über den Vertrieb bis hin zur Entsorgung.
Anforderungen der Batterieverordnung an Unternehmen
Die neue EU-Batterieverordnung hat weitreichende Konsequenzen für alle Akteure der Batteriebranche, einschließlich Herstellern, Exporteuren, Importeuren und Händlern, die Batterien auf dem europäischen Markt vertreiben. Unternehmen, die Batterien in der EU vertreiben, sind verpflichtet, die Anforderungen der Batterieverordnung zu erfüllen. Diese Anforderungen sind in verschiedene Kategorien unterteilt, nämlich Nachhaltigkeits- und Sicherheitsanforderungen sowie Kennzeichnungs- und Informationsanforderungen. Dazu gehört:
- Nachhaltigkeits- und Sicherheitsanforderungen: Ein Hauptziel der BattVO ist es, die Entwicklung und Herstellung von Batterien so zu gestalten, dass ihre Leistung, Haltbarkeit und Sicherheit optimiert werden und ihr ökologischer Fußabdruck reduziert. Hierzu definiert die Verordnung Stoffbeschränkungen, Bestimmungen zum CO2-Fußabdruck und Rezyklatgehalt sowie Anforderungen an die Leistung und Haltbarkeit, die Entfern- und Austauschbarkeit sowie die Sicherheit.
- Kennzeichnungs- und Informationsanforderungen: Die Anforderungen sollen sicherstellen, dass Endnutzer transparente, zuverlässige und klare Informationen über Batterien erhalten. Batterien müssen daher mit Etiketten versehen werden, die Kapazität, Nutzungsdauer oder den Hinweis „nicht wiederaufladbar“ enthalten, sowie mit einem QR-Code, der weitere Informationen bereitstellt
- Verpflichtungen der einzelnen Wirtschaftsakteure: Grundsätzlich muss jeder Wirtschaftsakteur am jeweiligen Punkt in der Lieferkette sicherstellen, dass die Nachhaltigkeits-, Sicherheits-, Kennzeichnungs- und Informationsanforderungen erfüllt werden. Es gibt auch entsprechende Vorschriften für die verpflichteten Wirtschaftsakteure. Zum Beispiel sind Hersteller verpflichtet, Batterien gemäß den festgelegten Anforderungen zu entwerfen, herzustellen und zu kennzeichnen. Daher sollte jeder Wirtschaftsakteur seine Anforderungen sorgfältig ermitteln.
- CE-Konformität: Batterien, die in der EU vertrieben werden, müssen das CE-Kennzeichen tragen, um die Einhaltung der europäischen Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzanforderungen zu gewährleisten. Um Batterien in Verkehr zu bringen, müssen sie den festgelegten Anforderungen entsprechen.
- Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette: Erstinverkehrbringer von Batterien ab einem Umsatz von min. 40 Mio. EUR/Jahr müssen ab August 2025 sicherstellen, dass Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Lieferkette erfüllt werden, insbesondere in Bezug auf die Rückverfolgbarkeit der verwendeten Rohstoffe und die Einhaltung sozialer und ökologischer Standards.
- Digitaler Batteriepass: Ab 18. Februar 2027 benötigen bestimmte Batterien einen digitalen Batteriepass. Dieser enthält Informationen zur Rückverfolgbarkeit, Zusammensetzung und dem Recyclingpotenzial. Er wird über einen QR-Code zugänglich gemacht und erhöht die Transparenz entlang der Lieferkette.
Risiken bei Nichteinhaltung
Unternehmen, die die Anforderungen der EU-Batterieverordnung nicht erfüllen, riskieren empfindliche Geldbußen und mögliche Marktverbote für ihre Produkte. Um diesen Risiken zu begegnen und Compliance sicherzustellen, sollten Unternehmen frühzeitig geeignete Maßnahmen ergreifen und ihre Prozesse entsprechend anpassen.
Die neue EU-Batterieverordnung stellt sicher, dass der Umgang mit Batterien umweltfreundlicher und nachhaltiger wird. Unternehmen müssen sich den Herausforderungen stellen und ihre Betriebsabläufe entsprechend den neuen gesetzlichen Anforderungen umgestalten.
Wichtige Aspekte der Batterieverordnung für Verbraucher
Die Angabe von Informationen über die Leistung von Batterien auf dem Batterielabel ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass Verbraucher, insbesondere Endverbraucher, vor dem Kauf angemessen informiert werden und insbesondere eine gemeinsame Grundlage für den Vergleich verschiedener Batterien haben.
Außerdem sorgt die Rückverfolgbarkeit einer Batterie über die gesamte Lieferkette hinweg für Transparenz gegenüber den Verbrauchern.
Die Bedeutung der Batterieverordnung für den Umweltschutz
Die Batterieverordnung spielt eine entscheidende Rolle beim Schutz der Umwelt. Durch die Regelungen zur Sammlung und zum Recycling von Batterien wird sichergestellt, dass gefährliche Stoffe aus Batterien ordnungsgemäß behandelt und recycelt werden, um Umweltverschmutzung zu vermeiden. Die Verordnung fördert die Kreislaufwirtschaft, indem sie das Recycling, die Wiederverwendung oder die Umnutzung von Batterien.
Umsetzung und Compliance mit der Batterieverordnung
Die Einhaltung der Batterieverordnung ist für Unternehmen, die Batterien vertreiben, unerlässlich, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und umweltbewusst zu handeln. Durch die korrekte Umsetzung der Verordnung tragen Unternehmen nicht nur zur Reduzierung der Umweltbelastung bei, sondern profitieren auch von einem positiven Unternehmensimage.
Die Umsetzung der Sorgfaltspflichten umfasst im Wesentlichen drei Schritte:
- Implementierung eines Managementsystems
- Einführung eines darauf basierendem Risikomanagements
- Offenlegung sorgfaltspflichtenbezogener Informationen
Für detaillierte Informationen und Unterstützung bei der Implementierung der Anforderungen der Batterieverordnung wenden Sie sich an Experten, die Ihnen mit einer Compliance Beratung helfen können, Ihre gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen und Ihre Umweltbilanz zu verbessern.