Supply Chain Compliance: Anforderungen durch LkSG und CS3D
Mit dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und der EU-weiten Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CS3D) stehen Unternehmen vor neuen rechtlichen Herausforderungen, die die Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards entlang der Lieferkette sicherstellen. Diese Vorschriften zielen darauf ab, Risiken in globalen Lieferketten zu minimieren und nachhaltige Geschäftsprozesse zu fördern.
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG): Anforderungen in Deutschland
Das LkSG, das seit dem 1. Januar 2023 in Kraft ist, verpflichtet Unternehmen in Deutschland, die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards in ihren Lieferketten zu überwachen. Ab 2024 gilt dies auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern. Zu den Anforderungen zählen die Einführung eines Risikomanagements, regelmäßige Risikoanalysen sowie Maßnahmen zur Prävention und Abhilfe bei Verstößen.
Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CS3D): EU-weiter Rahmen
Die CS3D, die ab 2026 in der EU umgesetzt wird, erweitert die Anforderungen des LkSG auf europäischer Ebene. Unternehmen müssen über die gesamte Lieferkette hinweg Verantwortung übernehmen, inklusive Maßnahmen zur Vorbeugung und Abhilfe bei Menschenrechts- und Umweltverletzungen. Die CS3D verpflichtet Unternehmen in der gesamten EU zu noch strengeren Vorgaben im Bereich Nachhaltigkeit und Compliance.
Anwendungsbereich von LkSG und CS3D
Während das LkSG zunächst große deutsche Unternehmen betrifft, weitet die CS3D die Pflichten auf alle Unternehmen in der EU aus, einschließlich kleinerer Unternehmen in bestimmten Sektoren. Beide Regelungen verlangen, dass Unternehmen Risiken entlang ihrer gesamten Lieferkette – einschließlich bei mittelbaren Zulieferern – identifizieren und beheben.
Wesentliche Anforderungen der LkSG und CS3D
Unternehmen müssen unter beiden Regelungen folgende Maßnahmen umsetzen:
- Risikomanagement und Risikoanalyse: Jährliche Analysen zur Identifizierung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken.
- Präventions- und Abhilfemaßnahmen: Maßnahmen zur Minimierung von Risiken in der Lieferkette und sofortige Reaktionen bei Verstößen.
- Beschwerdemechanismen: Implementierung eines Systems zur Meldung von Verstößen.
- Berichterstattung: Jährliche Berichte über die Erfüllung der Sorgfaltspflichten.
Diese Maßnahmen sind entscheidend, um die Compliance sicherzustellen und die Risiken innerhalb der Lieferkette zu kontrollieren.
Risiken bei Nichteinhaltung
Unternehmen, die den Anforderungen von LkSG und CS3D nicht gerecht werden, drohen erhebliche Bußgelder und der Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen. Um diese Risiken zu minimieren, müssen sie ihre Compliance-Prozesse fortlaufend überwachen und anpassen.
Maßnahmen für eine zukunftssichere Lieferkette
Das LkSG und die CS3D erfordern von Unternehmen eine umfassende Überwachung ihrer Lieferketten sowie strikte Compliance-Programme. Unternehmen, die diese Vorgaben frühzeitig umsetzen, können nicht nur rechtliche Risiken vermeiden, sondern sich auch Wettbewerbsvorteile sichern. Kontaktieren Sie uns, um Ihre Lieferkette rechtskonform und nachhaltig zu gestalten.