Nachhaltigkeitsberichterstattung ist ein dynamisches Thema, das insbesondere durch die Verabschiedung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) große Veränderungen erfahren hat.
Viele Unternehmen, die bisher freiwillig nach den Standards der Global Reporting Initiative (GRI-Standards) berichtet haben, fragen sich, wie es weitergehen soll. Die GRI-Standards waren aufgrund ihrer weltweiten Anerkennung sehr beliebt. Die CSRD schreibt jedoch vor, dass Unternehmen, die in ihren Anwendungsbereich fallen, nach den ESRS berichten müssen.
Auf den ersten Blick mag dies für viele Unternehmen eine große Veränderung erscheinen. Gleichzeitig sind insbesondere Unternehmen, die bereits nach den GRI-Standards berichten, für die Berichterstattung nach den ESRS gut aufgestellt, da Synergien zwischen den Standards genutzt werden können.
Die GRI-Standards und die ESRS haben beispielsweise eine gemeinsame Struktur und verwenden eine ähnliche Terminologie und Konzepte, was den potenziellen Aufwand für Unternehmen, die zu den ESRS wechseln, verringert.
GRI und die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) haben die Notwendigkeit erkannt, diesen Prozess zu vereinfachen und arbeiten seit 2021 zusammen. Darüber hinaus hat GRI den ESRS-GRI Standards Interoperability Index und das GRI-ESRS Data Point Mapping eingeführt. Diese beiden Instrumente sollen helfen, Überschneidungen zwischen zwei Standards aufzuzeigen. Sie sind auch nützlich, um die Unterschiede zwischen den beiden Standards zu verstehen. Unternehmen, die bereits nach den GRI-Standards berichten, können mit Hilfe der Tools erkennen, welche Angaben in den GRI-Standards mit denen in den ESRS übereinstimmen (und umgekehrt). Auf diese Weise können Unternehmen sowohl Lücken als auch Bereiche identifizieren, in denen sie gut aufgestellt sind.
Gleichwohl werden die ESRS auch für Unternehmen, die bislang nach den GRI-Standards berichtet haben, Neuerungen mit sich bringen, die Anpassungen und an manchen Stellen auch ein Umdenken erfordern werden. Die Nuancen in den Offenlegungspflichten und die teilweise abweichenden Formulierungen sowie das Konzept der doppelten Wesentlichkeit, zum Beispiel, können Unternehmen vor neue Herausforderungen stellen. Dies gilt insbesondere für die doppelte Wesentlichkeitsanalyse. Nach den ESRS können Themen entweder aufgrund ihrer Auswirkungen oder in finanzieller Hinsicht wesentlich sein. Die GRI-Standards hingegen stellen bei der Wesentlichkeit seit 2021 nur auf die Auswirkungen ab.
Zur Durchführung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse und um die detaillierten Offenlegungspflichten der ESRS zu erfüllen, sollten Unternehmen eine gründliche Gap-Analyse durchführen und ihre aktuellen GRI-Berichte mit den ESRS-Anforderungen vergleichen, um mögliche Unterschiede zu identifizieren. Unternehmen können auch Datenerhebungen priorisieren, um die Umstellung zu bewältigen. Ein proaktiver Ansatz in Verbindung mit der Erstellung von Testberichten kann einen reibungslosen Übergang gewährleisten.
Insgesamt lässt sich festhalten, dass die ESRS zwar eine neue Dynamik in die Berichterstattung bringen, die durch die GRI-Standards geschaffenen Grundlagen jedoch einen guten Ausgangspunkt darstellen. Obwohl der Umfang, die Flexibilität und die weltweite Anerkennung der GRI-Standards sicherstellen, dass sie in der breiteren Landschaft der Nachhaltigkeitsberichterstattung relevant bleiben, ist zu erwarten, dass die ESRS in den kommenden Jahren die Bedeutung der GRI-Standards in der EU übertreffen werden.
Aus diesem Grund möchten wir die hier angesprochenen Themen in den kommenden Newslettern weiter vertiefen. Im nächsten Newsletter werden wir uns auf die Interoperabilität zwischen den Standards konzentrieren und erläutern, inwieweit Unternehmen, die bisher Nachhaltigkeitsberichte nach den GRI-Standards erstellt haben, ihre etablierten Prozesse und erhobenen Daten auf die ESRS-Berichterstattung übertragen können.